UCI-Regeländerungen 2014(1): Eine Kategorie für (fast) alle Formate

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Bundesliga-Sprint in Heubach: Könnte jetzt auch mit Weltranglistenpunkten bedacht werden. ©Armin M. Küstenbrück/EGO-Promotion

Der Radsport-Weltverband UCI hat das korrigierte und erweiterte Mountainbike-Regelwerk für 2014 veröffentlicht. Die Enduro-Disziplin ist jetzt erstmals erfasst, aber auch im olympischen Cross-Country gibt es einige Neuerungen, die hier mal der Reihe nach dargestellt werden (Teil 1).

Der Kategorie C3 (4.2.001) gebührt Aufmerksamkeit. Sie ist künftig quasi die Kategorie für (fast) alle Formate, die sonst nicht ins Schema passen. Und mehr. Es gibt keine Einschränkungen in Sachen Rundenlänge und jedes Cross-Country-Format ist erlaubt, außer dem Zeitfahren, dessen Länge nun nicht mehr vorgeschrieben ist (früher 4 bis 25km). Zeitfahren kann man nur innerhalb von Etappenrennen anmelden. „Ein Zeitfahren wurde noch nie als Ein-Tages-Rennen angemeldet“, sagt der UCI MTB-Koordinator für die Ausdauer-Disziplinen, Simon Burney, zur Begründung.

Die Änderung bedeutet erstens, dass Eliminator Sprints außerhalb von Weltcup, EM und WM jetzt erstmals auch Weltranglistenpunkte (10 Punkte für die Sieger) bringen können – wenn sie als C3-Rennen bei der UCI gemeldet werden. Eine höhere Anmeldung erlaubt das Regelwerk allerdings nicht. Dasselbe gilt für die Short Track-Rennen, wie man sie vor allem aus den USA kennt und Ein-Tages-Rennen mit unterschiedlichem Start und Ziel (Point-to-Point).

Das bedeutet zweitens, dass UCI notierte Marathon-Rennen – außerhalb der Marathon World Series – prinzipiell als C3-Kategorie geführt werden. Punkte gehen, genauso wie die vom Eliminator etc., in die Cross-Country-Weltrangliste ein. Die „Verfremdung“ dieser Weltrangliste durch die anderen Disziplinen bleibt durch die geringe Anzahl der Punkte allerdings beschränkt.

Mit der Aufweichung der C3-Kategorie hofft die UCI die Tür für bisher nicht registrierte Wettkämpfe zu öffnen und damit die Auswirkungen des Artikels 1.2.019 im allgemeinen UCI-Regelwerk die Schärfe zu nehmen. Dort geht es um das Verbot für Lizenzfahrer an nicht (bei UCI oder nationalem Verband) gemeldeten Rennen teilzunehmen. „Viele Organisatoren haben sich beklagt, dass sie ihre Rennen gar nicht offiziell anmelden können weil es das entsprechende Renn-Format nicht gibt. Dem wollten wir entgegen kommen“, erklärt Simon Burney dazu.

Wie der Artikel, der im Frühjahr für aufgeregte Diskussionen sorgte, 2014 tatsächlich angewandt wird, das ist weiter offen. Im Frühjahr hatte die UCI angekündigt für 2013 gewissermaßen nachsichtig mit dem Thema umzugehen. „Das ist eine grundsätzliche Regel, die auch den Straßenrennsport betrifft. Es sollte im Management-Komitee eigentlich diskutiert werden, aber ich habe bis heute nichts von einem Beschluss gehört“, kann auch Simon Burney nicht mehr dazu sagen.

Die Länge von Marathon-Rennen (4.2.004), die bei der UCI angemeldet werden können, wurde neu definiert. Jetzt ist alles möglich zwischen 60 und 160 Kilometern.

Der Team-Relay (4.7.005) bei Kontinental-Meisterschaften zählt ab 2014 auch in die Nationen-Weltrangliste. Das galt bisher lediglich für die Staffelrennen bei der WM.

Für die Individual-Weltrangliste (4.7.008) zählen künftig maximal fünf anstatt vier Rennen der Kategorie C2 und auch fünf anstatt drei der Kategorie C3. Letzteres dürfte auch mit der oben beschriebenen Ausweitung dieser Kategorie zu tun haben.

Die Mindest-Breite der Start-Zielgerade (4.2.031) wurde für Cross-Country-Rennen außerhalb von WM und Weltcup auf sechs Meter nach unten korrigiert. Bisher waren grundsätzlich acht Meter gefordert, die allerdings in vielen Rennen überhaupt nicht eingehalten wurden, respektive nicht eingehalten werden konnten.

Im zweiten Teil der Regeländerungen geht es dann um die Änderung der Startaufstellung und um die Start-Berechtigung beim UCI Mountainbike Weltcup.

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