UCI: Verbotene Rennen weiter erlaubt

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Das Start-Verbot für Lizenz-Inhaber bei nicht angemeldeten Rennen wird auch 2014 vom Radsport-Weltverband UCI nicht sanktioniert. Das berichtet Sue George bei cyclingnews.com unter Berufung auf ein Statement von UCI-Pressesprecher Louis Chenalle.

Demnach wird die strikte Umsetzung der umstrittene Regel 1.2.019 erneut verschoben. Dieser Passus im allgemeinen Teil des Radsport-Regelwerks sagt, dass kein Lizenz-Inhaber an Events teilnehmen darf, die nicht im nationalen, kontinentalen oder weltweiten Kalender registriert sind.

Da es, speziell im MTB-Bereich aber nach wie vor und vor allem in Nordamerika, durchaus bedeutende Events gibt, die nicht registriert sind, war der Aufschrei enorm, als die UCI vor einem Jahr via Schreiben an die nationalen Verbände ankündigte, künftig rigoros durchzugreifen.

Die Reaktionen bewogen die UCI dazu die „strikte Anwendung“ des Artikels bis zum 1.1. 2014 auf Eis zu legen. Inzwischen hat Brian Cookson den bisherigen UCI-Präsidenten Pat McQuaid abgelöst und auf vielen weiteren Positionen gab es Wechsel.

UCI: Mögliche Lösungen genau anschauen
Cookson hatte während seiner Kandidatur für das Präsidentenamt angekündigt diese Regel einer Prüfung zu unterziehen. Scheinbar ist der neuen Besetzung noch nicht klar, wie man künftig mit der Regel umgehen soll.

Zumindest bekam cyclingnews.com von UCI-Pressesprecher Louis Chenalle die Auskunft, dass die Aussetzung der Anwendung des Artikels bis zum Ende des Jahres 2014 fortbestehen würde, um sich die möglichen Lösungen genau anzuschauen.

Bis dato konnten bestimmte Rennen gar nicht angemeldet werden, weil sie keinem der UCI-Formate entsprachen. Die 100 Meilen von Leadville, zum Beispiel, übertrafen bisher die für Marathons vorgesehene Distanz.

Allerdings hat man im Mountainbike-Bereich mit Beginn diesen Jahres mit der Öffnung der Kategorie C3 für praktisch alle möglichen Wettkampf-Formate, die nirgendwo erfasst sind, schon einen ersten Lösungsansatz umgesetzt.

Zudem wurde durch die Einführung von Enduro als offizielle Disziplin diesen Veranstaltungen aus dem Downhill-Sektor der Weg aus der „Illegalität“ eröffnet.

Verboten bleibt verboten bleibt erlaubt
Obwohl die strikte Anwendung der Regel weiter ausgesetzt bleibt, bleibt sie bestehen. Ein Verstoß wird international nur nicht sanktioniert. Formal ist ein Start weiterhin nicht erlaubt, faktisch aber schon.

Innerhalb der Verantwortlichkeit des BDR wurde die Regel jedoch schon immer angewandt, sofern ein Lizenz-Inhaber entsprechend auffällig wurde. Und man wird das in Deutschland auch weiterhin tun.

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